1 Allgemeines
1.1
Die Tennisplätze dürfen nur mit Tenniskleidung und -schuhen bespielt werden. Bei kalter Witterung ist auch Wärmekleidung gestattet. Die Farbe der Tenniskleidung ist überwiegend weiß. Farbige Wärmekleidung ist erlaubt.
1.2
Jeder Spieler ist verpflichtet, die Plätze schonend zu behandeln. Auf den Sandplätzen sind Löcher die durch Starts und Stops entstanden sind, selbständig auszubessern. Wasserflächen dürfen n i e mit dem Besen aus dem Platz gekehrt werden.
1.3
Die Sandplätze sind vor dem Spiel zu bewässern und alle Plätze, einschließlich der Kunstrasenplätze, sind nach dem Spiel - innerhalb der eigenen Spielzeit abzuziehen. Die dafür vorgesehenen Besen sind wieder an ihrem Platz aufzuhängen.
1.4
Beschädigungen an den Bändern, Netzen usw., sowie Wasserlachen sind umgehend dem Platzwart zu melden.
1.5
Auf den Kunstrasenplätzen ist das Rauchen untersagt.
2 Spielberechtigung
2.1
Spielberechtigt sind nur aktive Mitglieder der Abteilung, die den Grund- und Tennissonderbeitrag für das laufende Kalenderjahr entrichtet haben. "Ruhende Mitglieder" dürfen nur als Gast spielen. "Ruhende Mitglieder" sind Mitglieder des Post SV Nürnberg, die den Zusatzbeitrag Tennis vorübergehend nicht entrichten.
2.2
Erwachsene erhalten ein rotes (Damen) oder blaues (Herren) Spielschild. Mitglieder mit roten oder blauen Spielschildern sind voll spielberechtigt.
2.3
Jugendliche unter 18 Jahren erhalten einheitlich ein grünes Spielschild. Mitglieder mit grünem Spielschild sind teilweise spielberechtigt. Sie dürfen bis 17.00 Uhr alle Plätze, ab 17.00 Uhr, an Wochenenden oder an Feiertagen nur die Plätze 7 bis 11 benutzen. Sportlich überdurchschnittlich begabten Jugendlichen kann ebenfalls die Spielberechtigung der Erwachsenen auf Widerruf verliehen werden.
2.4
Für Erwachsene mit Teilspielberechtigung gibt es ein gelbes Namensschild. Mitglieder mit gelbem Namensschild sind Montag bis Freitag bis 16.00 Uhr spielberechtigt.
2.5
Jedes spielberechtigte Mitglied erhält ein Namensschild, das die vorhergesehene Spielzeit an der Platztafel anzeigen muß.
3 Platzbelegung
3.1
Die Spielzeit für ein Einzel beträgt 60 Minuten. Jeder Spieler kann frühestens 60 Minuten vor Spielbeginn sein Namensschild einhängen. Früher nur dann, wenn alle Plätze vor dieser Spielzeit lückenlos belegt sind. Mitglieder, deren Spielschilder in der Platztafel hängen, müssen persönlich auf der Tennisanlage (Platz 1-9) anwesend sein.
3.2
Das Namensschild muss bis zur Beendigung des Spieles auf dem dafür vorgesehenen Platz eingehängt bleiben.
3.3
10 Minuten vor Beginn müssen alle Schilder eingehängt sein. 5 Minuten nach dem vorgesehenen Beginn ist der Platz freizugeben, wenn der Partner nicht anwesend ist.
3.4
Nicht benötigte Spielschilder sind von der Platztafel abzunehmen, damit Missbrauch vermieden wird. Selbstgefertigte Namensschilder sind ungültig. Jeder Missbrauch der Namensschilder ist untersagt.
3.5
Die Spielzeit für ein Doppel (4 Spieler) beträgt 1 Stunde. Sie ist dadurch zu kennzeichnen, dass die volle Spielzeit in der Platztafel abgedeckt sein muss. Ein Spiel mit 3 Spielern gilt als Einzel, also 60 Minuten.
3.6
Namensschilder dürfen nur von der Abteilungsleitung entfernt werden. Bei Verstößen ist der Betroffene darauf anzusprechen und die Nichtbeachtung der Spielordnung zu melden. Es werden Personen mit der Überwachung des Einhängens beauftragt.
3.7
Während Turnieren und bei starker Belegung sind freigegebene Plätze vorwiegend mit Doppel zu belegen.
4 Training und Turnier
4.1
Das Erteilen von Tennistraining ist nur den von der Abteilungsleitung zugelassenen Personen erlaubt.
4.2
Für das Training von Erwachsenen und Jugendlichen können von der Abteilungsleitung Plätze reserviert werden.
4.3
Für Turnierspieler kann ein Trainingsplatz reserviert werden. Anspruch auf Trainingsplätze haben nur erste Mannschaften, deren Spieler an den Vereinsmeisterschaften teilnehmen (mindestens 4 Teilnehmer). In besonderen Fällen sind auf Antrag Ausnahmen möglich.
4.4
Turnierspieler, für die ein Trainingsplatz reserviert ist, dürfen am Trainingstag andere Plätze nicht belegen. Sie sind außerdem am Turniertag außerhalb des Turniers nicht spielberechtigt.
4.5
Die Platzbelegung für Training und Turnier ist aus dem Aushang an der Platztafel zu ersehen.
4.6
Jugendtraining kann von Montag bis Freitag bis 18.00 Uhr auf allen Plätzen stattfinden. Ab 17.00 Uhr und an Wochenenden nur auf den Plätzen 7 bis 11 soweit diese nicht durch Turnier belegt sind.
5 Forderungen
5.1
Forderungsspiele sind unter Einhaltung der Ranglistenordnung, die gesondert aushängt, durchzuführen.
6 Platzpflege
6.1
Der Platzwart ist unbeschadet der Ziffer 1.3 für die Pflege und Bespielbarkeit der Plätze verantwortlich. Seine Platzpflegezeit - die auf die Spielzeit angerechnet wird - ist im Aushang und an der Platztafel angezeigt. Ein Platz gilt als gesperrt:
a, wenn dies durch das Schild Platzpflege angezeigt ist
b, wenn die Plätze wegen Nässe nicht bespielbar sind.
6.2
Während der gekennzeichneten Platzpflegezeit sind die Plätze ohne Widerspruch freizugeben.
7 Gastspiele
7.1
Das Spiel mit einem Gast ist nur werktags bis 16.00 Uhr erlaubt. Pro Saison darf maximal 5x mit dem gleichen Gast gespielt werden. Die Spielzeit kostet 5 Euro und muss vor dem Spielbeginn in die aushängende Liste eingetragen sein. Die Gebühr wird später angefordert.
8 Verstöße
8.1
Die Abteilungsleitung überwacht die Einhaltung dieser Spielordnung. Bei Verstößen kann die Abteilungsleitung die Spielberechtigung bis zu 4 Wochen aussetzen.
8.2
Bei groben oder wiederholten Verstößen kann entsprechende 3 Ziff. 3 c der Satzung des Post SV Nürnberg Ausschluss beim Vorstand des Vereins beantragt werden.
8.3
Bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung der Spielordnung entscheidet der Abteilungsleiter.
Spielordnung der Tennisabteilung - Stand. 20.3.1997